1. Anwendungsbereich, Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich für alle Dienstleistungen (nachfolgend „Leistungen“) durch ALLERLEI MEDIA & PR als Geschäftseinheit der Allerlei GmbH, Von-Ascheberg-Weg 15, D-48167 Münster, (nachfolgend „ALLERLEI MEDIA & PR“) an Kunden jeder Art.
(2) Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Auch der Verzicht auf die Schriftform kann nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgen. Das gilt auch für den Fall abweichender AGB des Auftraggebers, wenn ALLERLEI MEDIA & PR diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
(3) Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen oder Absprachen abweichend von diesen AGB abschließend regeln.
(4) Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen ALLERLEI MEDIA & PR und dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird.
(5) Die Überprüfung vertraglicher Leistungsinhalte auf ihre rechtliche, insbesondere datenschutzrechtliche Konformität und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit ist nicht Bestandteil des Vertrages, soweit derartige Leistungen nicht ausdrücklich vereinbart sind. (6) Hält ALLERLEI MEDIA & PR eine Werbemaßnahme für wettbewerbswidrig und weist sie den Kunden ausdrücklich schriftlich auf diese Bedenken hin, so haftet er ALLERLEI MEDIA & PR gegenüber für die aus der Durchführung der Maßnahme möglicherweise erwachsenden Konsequenzen.
2. Vertragsschluss
(1) Grundlage der Vertragsbeziehung zwischen ALLERLEI MEDIA & PR und dem Kunden ist das schriftlich von ALLERLEI MEDIA & PR vorgelegte Angebot. Dieses gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang beim Kunden.
(2) Wenn der Kunde das Angebot fernmündlich oder per E-Mail akzeptiert, gilt dies als Annahme, und damit treten die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung der AGB in Kraft.
(3) Bei Auftragsabbruch durch den Kunden wird das vereinbarte Honorar in Höhe des Auftragsfortschritts berechnet. Der Auftragsabbruch muss vom Kunden schriftlich mitgeteilt werden.
(4) ALLERLEI MEDIA & PR und der Kunde tauschen sich regelmäßig über die Fortschritte und etwaige Hindernisse bei der Leistungserbringung aus. Kommt es zu Abweichungen oder Verzögerungen, unterrichten sie sich unverzüglich gegenseitig.
(5) Werden während der laufenden Auftragserledigung mit dem Kunden Konkretisierungen der Leistungsinhalte vereinbart, wird ALLERLEI MEDIA & PR, soweit erforderlich, darüber einen Bericht verfassen und diesen dem Kunden innerhalb von spätestens fünf Werktagen per E-Mail zukommen lassen. Die Inhalte dieses Berichts sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Der Auftraggeber kann dem Bericht innerhalb von fünf Werktagen widersprechen.
3. Auftragserteilung an Dritte
(1) ALLERLEI MEDIA & PR ist berechtigt, für die Erledigung der im Rahmen des Vertrages vereinbarten Leistungen Dritte zu beauftragen.
(2) ALLERLEI MEDIA & PR ist ermächtigt, Aufträge zur Erstellung und/oder Herstellung von Werbemitteln namens und im Auftrage des Kunden zu erteilen. Der Kunde erteilt hierzu ausdrücklich die Vollmacht.
(3) Aufträge an Werbeträger erteilt ALLERLEI MEDIA & PR im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Kunde bei Nichterfüllung der jeweiligen Rabatt- oder Staffelvoraussetzung eine entsprechende Nachbelastung, die mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig wird. Der Auftraggeber stellt insoweit ALLERLEI MEDIA & PR gegenüber dem Medium auf erstes Anfordern frei. Für mangelhafte Leistungen der Werbeträger übernimmt ALLERLEI MEDIA & PR keine Haftung.
4. Lieferung, Lieferfristen, Mitwirkungspflichten
(1) Für die Erbringung der vereinbarten Leistungen gelten die vertraglich festgelegten Lieferfristen. Diese verlängern sich im Falle höherer Gewalt (Streik, unverschuldetes Unvermögen, nicht durch ALLERLEI MEDIA & PR zu vertretende Behinderungen in Drittbetrieben) entsprechend der Dauer der Behinderung.
(2) Mit der Auftragserteilung geht der Kunde technische und nicht technische Mitwirkungspflichten (Bereitstellung von Briefing-Informationen, Kontakte zu Ansprechpartnern, Design-Informationen etc.) ein. Für Terminverschiebungen, die durch die Nichterbringung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden entstehen, ist ALLERLEI MEDIA & PR nicht verantwortlich.
(3) Erhöhen sich die Herstellungskosten durch nicht geleistete Mitwirkungspflichten oder durch höhere Gewalt, wird ALLERLEI MEDIA & PR die Mehraufwendungen gemäß der üblichen Honorarsätze berechnen.
(4) ALLERLEI MEDIA & PR ist zu Teilleistungen berechtigt.
(5) Als Lieferung im Sinne dieser AGB gilt die Übermittlung der vereinbarten Leistung an den Kunden in der zuvor vereinbarten Versandart oder die Veröffentlichung eines im Rahmen der vereinbarten Leistung entstandenen Produktes. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verzögerung, Verlust) trägt unabhängig von der gewählten Versandart der Kunde. ALLERLEI MEDIA & PR ist weder verpflichtet, die schnellste Versandart zu wählen, noch die günstigste.
(6) Vor Übermittlung oder Veröffentlichung der Leistungen legt ALLERLEI MEDIA & PR dem Kunden die Entwürfe zur Prüfung und Freigabe vor. Es obliegt dem Kunden, die übermittelten Inhalte rechtlich und inhaltlich zu prüfen. Sobald der Kunde die Leistungen freigegeben hat, übernimmt er die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte in formaler, sachlicher und rechtlicher Hinsicht.
(7) Kommt es bei der Abnahme der Leistungen durch den Kunden zu einem Verzug, trägt der Kunde die Verantwortung für die daraus entstehenden Folgen.
5. Preise, Zahlung
(1) ALLERLEI MEDIA & PR berechnet die vertraglich vereinbarten Leistungen auf der Grundlage der im Angebot genannten Honorare. Maßstab ist der tatsächlich durch ALLERLEI MEDIA & PR geleistete Aufwand. Dabei kann es sich um Honorare auf Stundenbasis für die erbrachten Leistungen der jeweils beteiligten Mitarbeitenden, zeitbasierte Pauschalhonorare oder pauschale Honorarsätze für die Erstellung einer jeweiligen Leistung handeln.
(2) Vor Beginn der Leistungserbringung kann auf Wunsch des Kunden jeweils ein Kostenvoranschlag erstellt werden. Widerspricht der Kunde dieser Information nicht in einer angemessenen Frist und spätestens nach fünf Werktagen, gilt der Kostenvoranschlag als akzeptiert.
(3) Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe hinzukommt. Künstlersozialabgaben, Zölle und/oder sonstige, auch nach Vertragsschluss entstehende Abgaben, werden vom Kunden auf entsprechende Rechnungsstellung getragen.
(4) Soweit ALLERLEI MEDIA & PR verpflichtet werden sollte, Zahlungen aufgrund der Regelungen der §§ 32 Abs. 1 und 32a UrhG an Urheber oder sonstige Leistungsschutzberechtigte zu leisten, werden die ALLERLEI MEDIA & PR hieraus entstehenden Kosten auf entsprechenden Nachweis vom Kunden erstattet.
(5) Für Leistungen Dritter, die zur Erbringung der Leistung notwendig sind, kann ALLERLEI MEDIA & PR dem Kunden eine angemessene Service-Pauschale auf den Nettobetrag der Rechnung des Dritten berechnen. Beträge wie etwa für Insertionsaufträge, die von ALLERLEI MEDIA & PR im Namen und für Rechnung der Agentur erteilt werden, werden durch den Kunden in einer angemessenen Frist vorab bereitgestellt.
(6) Interne Sachkosten, die ALLERLEI MEDIA & PR zur Durchführung der vertraglichen Leistung entstehen (Kommunikationskosten, Versand- und Vervielfältigungskosten, Reisekosten etc.), berechnet ALLERLEI MEDIA & PR dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis.
(7) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist ALLERLEI MEDIA & PR berechtigt, seine Leistungen jeweils monatlich am Ende des Monats abzurechnen.
(8) Rechnungen von ALLERLEI MEDIA & PR sind, soweit im Angebot nicht anders vereinbart, nach Zugang der Rechnung, spätestens innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Vom Tag der Fälligkeit an ist ALLERLEI MEDIA & PR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
(9) ALLERLEI MEDIA & PR ist berechtigt, Teilleistungen einzeln abzurechnen. In begründeten Fällen ist ALLERLEI MEDIA & PR darüber hinaus berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, kann ALLERLEI MEDIA & PR für künftig zu erbringende Leistungen Vorauszahlungen verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt, Verzug
(1) ALLERLEI MEDIA & PR behält sich das Eigentum an allen gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden erwachsenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung.
(2) Hat ein Kunde einen Gegenstand zum Zweck der Weiterveräußerung erworben, ist die Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang gestattet. In jedem Fall der Weiterveräußerung eines unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstandes tritt der Kunde schon jetzt seine künftigen Ansprüche gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung in vollem Umfang an ALLERLEI MEDIA & PR ab.
(3) Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, hat ALLERLEI MEDIA & PR das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nach Mahnung und Ablauf einer damit verbundenen angemessenen Nachfrist in Besitz zu nehmen.
(4) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Wegnahme durch ALLERLEI MEDIA & PR gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) ALLERLEI MEDIA & PR behält sich sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den im Rahmen der Auftragserfüllung erbrachten Leistungen vor. Die Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Nutzung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch ALLERLEI MEDIA & PR.
(2) ALLERLEI MEDIA & PR räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der im Rahmen der Vertragsbeziehung erbrachten Leistungen für die konkret vereinbarte Nutzung ein. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
(3) Eine Ausweitung der Nutzungsrechte über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung durch ALLERLEI MEDIA & PR. Ggf. kann eine zusätzliche Honorierung vereinbart werden.
(4) ALLERLEI MEDIA & PR behält das Eigentum an den Produkten, Dokumenten und offenen Daten, die für Zwischenschritte bei der Durchführung des Auftrags angefertigt worden sind. Werden dem Kunden auf Kulanzbasis offene Daten oder andere EDV-Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Einer Weitergabe muss ALLERLEI MEDIA & PR ausdrücklich zustimmen.
(5) Der Kunde wird die Mitwirkung von ALLERLEI MEDIA & PR an den erbrachten Leistungen in branchenüblicher Form kenntlich machen. ALLERLEI MEDIA & PR ist berechtigt, die für den Kunden erbrachte Leistung zum Zweck der Eigenwerbung in der öffentlichen Kommunikation unentgeltlich zu verwenden.
(6) Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Auftraggeber sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen der ALLERLEI MEDIA & PR (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei ALLERLEI MEDIA & PR, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte.
8. Mängel und Haftung
(1) Der Kunde prüft von ALLERLEI MEDIA & PR übermittelte Leistungen unverzüglich. Etwaige Mängel sind daraufhin ohne Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, gilt die Leistung von ALLERLEI MEDIA & PR als erbracht, es sei denn, der Mangel war zum Zeitpunkt der Übermittlung der Leistung nicht erkennbar.
(2) Ordnungsgemäß gerügte Mängel bessert ALLERLEI MEDIA & PR innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nach. Schlägt ein zweiter Nachbesserungsversuch fehl, kann der Kunde den Preis mindern oder vom jeweils betroffenen Vertrag zurücktreten.
(3) Sind Leistungen von ALLERLEI MEDIA & PR aufgrund von Umständen, die der Kunde zu verantworten hat, nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von ALLERLEI MEDIA & PR auf Vergütung unberührt.
(4) ALLERLEI MEDIA & PR haftet gegenüber dem Kunden nur für Schadensersatz im Falle von wesentlichen Verletzungen der Leistungspflichten oder von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
(5) Darüber hinaus haftet ALLERLEI MEDIA & PR nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
(6) Die Prüfung von Rechtsfragen, die sich auf die Leistungen von ALLERLEI MEDIA & PR beziehen, gehört vorbehaltlich einer anderen vertraglichen Vereinbarung nicht zu den Aufgaben von ALLERLEI MEDIA & PR. Insbesondere ist die Haftung für rechtlich nicht zulässige Inhalte oder Gestaltungen im Rahmen der Leistungen sowie für inhaltliche Angaben zu Produkten, Leistungen der Kunden oder dem Geschäftsbetrieb des Kunden ausgeschlossen.
9. Datenschutz/Datensicherung
(1) Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung an ALLERLEI MEDIA & PR übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes erhoben und verarbeitet wurden und dass die Nutzung der Daten durch ALLERLEI MEDIA & PR im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt.
(2) Dem Kunden ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass ALLERLEI MEDIA & PR während der Leistungserbringung persönliche Daten und andere Informationen, die zur Erfüllung des Auftrags benötigt werden, speichert.
(3) Eine vertragliche Verpflichtung von ALLERLEI MEDIA & PR zur Aufbewahrung von Leistungen oder Teilen hiervon besteht nicht.
(4) Es obliegt dem Kunden, Daten und Programme, die an ALLERLEI MEDIA & PR übermittelt werden, zuvor in geeigneter Weise zum Schutz vor Datenverlust zu sichern.
10. KI-Einsatz
(1) Mit Auftragserteilung stimmt der Kunde zu, dass ALLERLEI MEDIA & PR für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung KI-Anwendungen nutzen darf. Insbesondere stimmt der Kunde der damit verbundenen Informationsweitergabe an den jeweiligen Anbieter der KI-Anwendungen zu.
(2) Der Kunde kann der KI-Nutzung widersprechen. ALLERLEI MEDIA & PR prüft in diesem Fall, ob sich daraus Auswirkungen auf den Zeitplan oder die Kosten des Auftrags ergeben, und wird ggf. ein angepasstes Angebot vorlegen.
(3) Die Nutzung der KI-Anwendungen durch ALLERLEI MEDIA & PR erfolgt im Einklang mit den jeweiligen Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter. Eine darüberhinausgehende Haftung der Agentur beim Einsatz von KI-Anwendungen besteht nicht.
(4) Dem Kunden ist bekannt, dass keine Nutzungsrechte an KI-generierten Produkten übertragen werden können. ALLERLEI MEDIA & PR wird – vorbehaltlich anderer Vereinbarungen – im Rahmen des Auftrags erstellte KI-generierte Produkte nicht an weitere Auftraggeber weitergeben.
11. Vertraulichkeit, Konkurrenzausschluss, Abwerbeverbot
(1) ALLERLEI MEDIA & PR und der Kunde verpflichten sich, über sämtliche ihnen bekannt werdenden Einzelheiten der Organisation, Produktion und des Vertriebes des jeweiligen Vertragspartners sowie sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, einschließlich aller nicht öffentlich bekannten Informationen über die andere Partei, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
(2) ALLERLEI MEDIA & PR verpflichtet sich, nach der Erbringung der Leistung und der vollständigen Begleichung durch den Kunden, keine identischen Entwürfe Dritten anzubieten, die in der identischen Branche wie der Kunde tätig sind.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, während der bestehenden, ungekündigten Vertragsbeziehung mit ALLERLEI MEDIA & PR keine andere Agentur mit Leistungen im Bereich des Vertragsgegenstands zu beauftragen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, die zur Auftragserfüllung eingesetzten Mitarbeiter von ALLERLEI MEDIA & PR während und für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ALLERLEI MEDIA & PR für eine feste oder freie Mitarbeit abzuwerben.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und ALLERLEI MEDIA & PR ist Münster.
(3) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die verbleibenden Inhalte dieser AGB oder die Vertragsbeziehung zum Kunden. Unwirksame Regelungen werden durch solche ersetzt, die der ursprünglichen Vereinbarung am nächsten kommen.
